Private Krankenvollversicherung PKV
Nur wer die Möglichkeiten kennt, kann sinnvolle Entscheidungen treffen.
Lassen Sie sich von uns beraten. Durch permanente Fortbildung und Austausch von Informationen mit gleichgesinnten, erfahrenen Kollegen wird eine fachlich fundierte Beratung gewährleistet.
Egal ob Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln oder wegen einer Beitragsanpassung von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen - bei uns bleibt keine Frage unbeantwortet.
Auch wenn Sie nicht in eine andere private Krankenversicherung wechseln wollen, ist auf jeden Fall einer Überprüfung der bestehenden Tarifkombination empfehlenswert. In aller Regel bietet der selbe Versicherer günstigere Tarifkombinationen auch das Krankentagegeld wird nur selten angepasst, im Krankheitsfall ist es dann zu spät.
Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um die PKV.
Wissenswertes:
PKV Vergand der Privaten Krankenversicherung
Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) 2017 52.200 Euro p.a. ab 2018 53.100 Euro p.a.
Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) übersteigt und in drei aufeinanderfolgenden Kalernderjahren überstiegen hat, sind "versicherungsfrei" und können sich in der PKV versichern (§6 Abs. 1 SGB V). http://www.pkv.de/zahlen/rechengroessen-2010/